Für eine jedes Baugesuch, bis auf ein paar wenige Ausnahmen, ist eine Entwässerungsplanung für Schmutzwasser notwendig. In besonderen Fällen muss den Behörden für die Oberflächenwasserversickerung ebenfalls eine Planung über die Ableitung, bzw. Versickerung vorgelegt werden. Dies alles wird ebenfalls bei uns im Büro intern erstellt. Hierzu arbeiten wir seit unzähligen Projekten mit allen regionalen Abwasserzweckverbänden, Kommunen und Landratsämtern erfolgreich zusammen.

Unsere Leistungen

Planungsleistungen gemäß HOAI

Hauptleistungen:
- Grundlagenermittlung
- Bauplanung
- Bauantrag
- Ausführungsplanung
- Ausschreibungen (LV) 
- Bauleitung / Bauüberwachung

zusätzliche Leistungen:

-Entwässerungsplanungen
-Bestandsplanerstellung
-W E G Teilungen
-Nutzungsänderungen
-Exposès
-Sigekoordinator
-Brandschutzkonzepte
-Flucht- und Feuerwehreinsatzpläne
-Statik / Standsicherheitsnachweise
-Energieberechnungen / Ausweise / KFW-Anträge
-Thermografieaufnahmen
-Baugutachten (Schaden)
-Wertgutachten (bebaute und unbebaute Grundstücke)

Energieberatungen
Zurzeit geistert der Energieausweis wieder durch die Medien. Viele Hausbesitzer fragen sich:
Welche Regeln müssen beachtet werden? Wer ist betroffen?
Nur Eigentümer sind betroffen, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen. Wer dagegen in seinem Eigenheim lediglich wohnt, braucht keinen Energieausweis. Zusätzlich wird bei jedem Neubau als ein Bestandteil der Bauantragsunterlagen ein Energieausweis benötigt.
Mit unserer Checkliste können Sie einfach feststellen, ob Sie einen Energieausweis benötigen.

Seit wann ist der Energieausweis für Verkäufer oder Vermieter Pflicht?
Seit dem 1. Januar 2009 muss bei einem Kauf- oder Mietvertrag der Energieausweis vorgelegt werden. Dies gilt für alle Gebäude mit einigen kleinen Ausnahmen.

Ist es richtig, dass es verschiedene Arten des Energieausweises für Wohngebäude gibt?
Ja. Beim bestehenden Gebäude für Nichtwohnzwecke kann der Besitzer der Immobilie frei entscheiden, welchen Energieauseis er für sein Gebäude haben möchte. Seit 2009 ist auch hier ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Pacht oder Leasing vorgeschrieben.
Das gilt mit einer Ausnahme auch für Wohngebäude. Im Bestand herrscht Wahlfreiheit, außer, der Bauantrag bestand vor dem 1.November 1977 (Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung WVSO) und das Gebäude wurde seitdem nicht mindestens auf diesen Standard saniert. In diesem Fall ist ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich.

Welchen Energieausweis benötige ich bei Mischgebäuden (z.B. Wohn-Geschäftsgebäude)?
Bei Mischgebäuden, wenn also beispielsweise ein Ladengeschäft in einem Wohngebäude ist, den Ausweis gemäß der Hauptnutzung ausstellen lassen. Solange die Nebennutzung nicht mehr als 10% der Fläche ausmacht. In diesem Fall muss für die beiden Bereiche separat ein Energieausweis ausgestell werden. Unter Angabe des betreffenden Gebäudeteils im Energieausweis.

Laut Definition der Energieeinsparverordnung (EnEV) können auch Arztpraxen, Büroräume (Ingenieur- und Architekturbüros, rechtsanwalts- und Steuerkanzleien u.s.w.) zu Wohngebäuden gezählt werden, wenn sich die Nutzung der Fläche nicht wesentlich unterscheidet.

Wenn sie unsicher sind, wie die Nutzung Ihres Gebäudes einzuordnen ist, wenden sie sich bitte an uns.

Wie lange gilt der Energieausweis?
Er hat zehn Jahre Gültigkeit.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker, sowie alle zugelassenen Energieberater.

Möglichkeiten zu Ausnahmeregelungen?
Das EnEG (Energieeinsparungsgesetz) bietet lt. § 4 und 5 einige Möglichkeiten zur Umgehung von Sanierungen, welche sich wirtschaftlich unzumutbar darstellen (Wirtschaftlichkeitsgebot).

Unser Angebot:
•Erstellung eines verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Energieausweises nach EnEV 2016 inkl. Modernisierungsempfehlungen
•Gültigkeit 10 Jahre
•Als Aussteller zugelassen bei der Deutschen Energieagentur (dena)
•Zugelassen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa)
•Ausstellungsberechtigt für Wohn- und Nichtwohngebäude
•Zulassung für alle Antragstellungen bei der KFW-Bank
Technische Gebäudeausstattung
Die Wahl der technische Gebäudeaustattung ist nicht nur für den geplanten Budget-Aufwand, sondern auch für den späteren Unterhalt von enormer Bedeutung. Je nach Nutzung und Wünschen der Auftraggeber berechnen wir Ihnen unter den Vorgaben der aktuellen Vorschriften die für Sie ideale Technik.
Je nach Größe und Nutzung Ihres Objektes kann die komplette TGA-Planung auf ein minimum reduziert werden. Hierzu beraten wir Sie dann ausführlich. Bei größeren oder speziellen Objekten hingegen, werden wir dann eine ausführliche TGA-Planung über Heizung, Kühlung, Elektro und Sanitär erstellen.
Entwässerungsplanungen
Für eine jedes Baugesuch, bis auf ein paar wenige Ausnahmen, ist eine Entwässerungsplanung für Schmutzwasser notwendig. In besonderen Fällen muss den Behörden für die Oberflächenwasserversickerung ebenfalls eine Planung über die Ableitung, bzw. Versickerung vorgelegt werden. Dies alles wird ebenfalls bei uns im Büro intern erstellt. Hierzu arbeiten wir seit unzähligen Projekten mit allen regionalen Abwasserzweckverbänden, Kommunen und Landratsämtern erfolgreich zusammen.
Bestandsplanerstellung
Gerne erstellen wir für Sie in digitaler Form alle Arten von Bestandsplänen. Egal ob Ihnen noch Teile von historischen Plänen, oder keine Unterlagen mehr vorliegen, wir vermessen Ihren Bestand genauestens oder verwenden bestehende Unterlagen, und werden diesen dann digital nachzeichnen.

(3D Visualisierungen, Ansichten, Grundrisse, Schnitte, Details, Aussenanlagen, etc...)

Diese erhalten Sie dann in Papierform, oder allen gängigen Datei-Formaten.
Statische Berechnungen
Unsere Statiker erstellen mit sehr viel Erfahrung alle statischen Berechnungen, sowie Standsicherheitsnachweise, Bewehrungsskizzen, Bewehrungspläne, sowie Schalungspläne.
Brandschutzgutachten-/Konzepte
Mit einem sinnvollen und durchdachten Brandschutzkonzept kann Ihr Bauvorhaben optimal genutzt werden, ohne sich trotz der enormen Auflagen mittlerweile, verbiegen zu müssen.
Vom Entwurf an hat der Brandschutz  eine sehr hohe Gewichtung. Je nach Anforderungen erstellen wir intern das Branschutzkonzept, oder arbeiten mit erfahrenen Spezialisten eng zusammen.
Bei der Umnutzung von Bestandsobjekten kann im Genehmigungsverfahren das aktuelle notwenige Konzept schnell zum KO-Kriterium werden. Sprechen Sie vorab mit uns. Wir erarbeiten mit Ihnen sinvolle und kostenoptimierte Lösungen.
SiGeKo
Was ist ein SiGeKo?

Der SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheits- Koordinator einer Baustelle.

Die Aufgaben eines SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen. Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Besondere Gefahren auf Baustellen ergeben sich insbesondere daraus, dass Arbeiten auf der Baustelle von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, was die Abstimmung der Arbeitgeber für die zu treffenden Schutzmaßnahmen erheblich erschwert. Auch sonstige auf der Baustelle Tätige, wie Unternehmer ohne Beschäftigte, tragen zu den Gefahrenpotentialen auf der Baustelle bei.

Ihre Aufgaben als Bauherr

Die Baustellenverordnung unterteilt ein Bauvorhaben in die Planungsphase und die Ausführungsphase. In der Planungsphase hat der Bauherr:
  • Einen geeigneten Koordinator zu bestellen
  • Den SiGe-Plan anzufertigen
  • Die Unterlage zu erstellen
  • Die Vorankündigung zu erstellen und zu versenden

Wir stellen Ihnen einen unserer augebildeten Sige-Koordinatoren zur Seite, somit müssen Sie sich nicht extern darum kümmern.
Feuerwehreinsatzpläne
Sie benötigen Feuerwehreinsatzpläne für Ihren Neubau zur Inbetriebnahme, oder müssen diese für Ihr Bestandsobjekt aktuallisieren? Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den regionalen Feuerwehren können wir diese für Sie unproblematisch und zeitnah erstellen. Sämtliche Koordinationen mit den zuständigen Kreisbrandinspektionen erledigen wir für Sie.
Fluchtpläne
Die für einen Sonderbau notwendigen Fluchtpläne werden ebenfalls mit einer speziellen DIN gerechten Software bei uns im Haus erstellt.
Sachverständigengutachten zu Schäden an Gebäuden
  • Beurteilung von Bauschäden
  • Baubegleitende Qualitätskontrolle
  • Abnahmen von Neubauten
  • Beratung beim Immobilienverkauf
  • Gewährleistungscheck
  • Überprüfung der Wohnflächen über ein örtliches Aufmaß
  • Unterstützung bei selbstständigen Beweissicherungsverfahren
  • Beratung bei Sanierungen
  • Abnahmen bei Mieterwechsel
Wertgutachten zu bebauten und unbebauten Grundstücken
Unsere Verkehrswertgutachten zahlen sich aus. Eine ungefähre Hausnummer ist bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie zu wenig.

Für Erbengemeinschaften, in Steuerangelegenheiten und bei Trennungen ist eine objektive und marktkonforme Bewertung Ihres Immobilienvermögens meistens unerlässlich.

Vertrauen Sie besser auf die Erfahrung eines unabhängigen Gutachters: Unser Büro erstellt hierfür konkrete Verkehrswertgutachten für bebaute wie für unbebaute Grundstücke. Und hilft somit, dass Sie Ihr Objekt nicht unter Wert verkauft wird.
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